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Allgemeines Zivilrecht einschließlich Forderungseinzug
Das Zivilrecht oder „bürgerliches Recht“ regelt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Wir unterstützen Sie z.B., wenn Sie vertragliche Ansprüche gegen eine andere Person oder eine Gesellschaft durchsetzen oder sich gegen solche verteidigen wollen. Dies gilt auch für die Beitreibung von Zahlungsansprüchen, die Ihnen zustehen.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Arbeitsgeberverbänden und Gewerkschaften (kollektives Arbeitsrecht). Wir kümmern uns in erster Linie um Fragen des Individualarbeitsrechts.
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Immobilienrecht einschließlich Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Sollten Sie vorhaben, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen bzw. zu verkaufen, geht es in aller Regel um größere Geldbeträge. Für deren effizienten Einsatz ist die Begleitung durch professionellen Rat sinnvoll. Dies gilt auch für alle Fragen rund um die Eigentumswohnung in einer Wohnanlage.
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Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist im fünften Teil des BGB geregelt. Es beinhaltet den Übergang von Vermögen einer Person bei ihrem Tod auf die Erben. Sollten Sie daher ein Testament verfassen wollen oder sind sich über die Bedeutung oder Auslegung eines solchen im Unklaren, wenden Sie sich an uns.
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Familienrecht
Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt, gehören hierzu. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet. Bei entsprechenden Fragen erteilen wir Ihnen gerne rechtlichen Rat.
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Straßenverkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. In der Praxis bedeutet dies die Berechtigung von Strafzetteln, die Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern etc. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
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Verwaltungsrecht
Regelungsgegenstand des Verwaltungsrechts sind die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie das Verhältnis der Institutionen, die Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen, zueinander. Ein weiterer Inhalt des Verwaltungsrechts ist der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung, insbesondere gegen Verwaltungsakte. Sollten Sie daher mit Behörden Probleme haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
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Gesellschaftsrecht
Jede durch Vertrag begründete Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist eine Gesellschaft. Rechtsgrundlagen des Gesellschaftsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im GmbhG, AktG und in weiteren Spezialgesetzen enthalten. Man unterscheidet Personengesellschaften und Körperschaften. Die Grundformen sind im Bürgerlichen Recht geregelt. Grundform der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Sonderformen für den Handelsverkehr sind u.a. die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Der Verein ist die Grundform der Körperschaft. Er erlangt Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister (e.V.). Sonderformen der Körperschaft sind u.a. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).Demnach umfasst das Gesellschaftsrecht alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auf die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eingetragene Genossenschaft, die Reederei und auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Sollten Sie daher eine Gesellschaft gründen wollen, eine solche verkaufen oder kaufen, sollten Sie Probleme mit Ihren Mitgesellschaftern haben, beraten wir Sie gerne.