Kanzlei Coprian Hartmann Wöstmann

Rechtsanwälte und Notar

Telefon

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Notar Jan H. Wöstmann

Notar a.D. Carlo Coprian

Die Aufgaben der Notare sind vielfältig:

  • Beurkundungen jeder Art
  • Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
  • Ausstellen von Bescheinigungen
  • Aufnahme einer Versicherung an Eides statt
    Verwahrung von Wertgegenständen
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen

Tätigkeitsbereiche des Notars im Einzelnen:

Grundstückserwerb und -Belastung
Wohnungseigentumsrechts
Erbbaurecht

Gründung von Gesellschaften
Gesellschafterbeschlüsse
Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Testamente und Erbverträge
Erbscheine
Eheverträge
Anträge auf Annahme an Kindes statt

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Einsichtnahme in alle öffentlichen Register im In- und Ausland
Besorgen von Überbeglaubigungen und Apostillen.

Langjährige Erfahrung, Präzision und vorausschauendes Denken garantieren eine schnelle und reibungslose Abwicklung.

Die Stellung des Notars:

Die Notare sind Träger eines ihnen vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes. Ihre Hoheitsfunktion wird z.B. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie zur Führung des Landeswappens berechtigt sind.

Notare sind unabhängig und unparteiisch. Damit ähnelt ihre Stellung der von Richtern. Aufgabe des Notars ist es, Beteiligte zu beraten und zu betreuen. Besondere Bedeutung hat dies für die Mitwirkung von Notaren bei beurkundungspflichtigen Vertragsschlüssen. Dabei hat der Notar über den Vertragsinhalt zu belehren und sicherzustellen, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Sie unterscheiden sich dadurch von der Tätigkeit als Rechtsanwalt, der als Parteivertreter einseitig die Interessen der Mandantschaft zu vertreten hat.

Als Notar darf nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt hat. Zudem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein. Notare sind zur stetigen Fortbildung verpflichtet.

Die notarielle Amtstätigkeit wird durch ein besonderes notarielles Berufsrecht geregelt ( z.B. Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz) Notare unterstehen dabei der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichtes bzw. des Oberlandesgerichts. Die Dienstaufsicht überprüft in regelmäßigen Abständen die allgemeine Amtsführung und die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben.